Wann zu KÜS-Peters?

Was ist zu tun... Wohin? Welche Unterlagen werden benötigt?
... wenn ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung muss? (Wenn für das Fahrzeug ein Brief bzw. eine Zulassungsbescheinigung vorhanden ist.) KÜS-Peters Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung; bei abgemeldeten Fahrzeugen: Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil I
... wenn ein Fahrzeug zur Abgasuntersuchung muss? KÜS-Peters Fahrzeugschein, evtl. alte Abgasbescheinigung.
... wenn eine Änderungsabnahme gemacht werden muss? (z.B. durch Anbau einer
Anhängekupplung, Tieferlegung oder ...)
KÜS-Peters Fahrzeugschein, evtl. Fahrzeugbrief, ABE, Einbauanleitung, Teilegutachten.
... wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten? KÜS-Peters oder Zulassungsstelle Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, die alten Kennzeichen, evtl. Vollmacht.
... wenn Sie ein Fahrzeug zulassen wollen, das länger als 18 Monate abgemeldet oder entgültig aus dem Straßenverkehr gezogen war? TÜV (Staatliche Prüfstelle §21 StVZO), Zulassungsstelle Alter Fahrzeugbrief, sowie den ausgefüllten Nachweis nach §21 StVZO der Technischen Prüfstelle. Personalausweis, Versicherungsdoppelkarte, Abmeldebescheinigung der Zulassungsstelle.
... wenn sich die Anschrift (Wohnortwechsel), der Name (z.B. durch Heirat) geändert hat? (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) KÜS-Peters oder Zulassungsstelle Personalausweis, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, bei Wohnortwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk auch alte Kennzeichen
... wenn der Fahrzeugschein verloren oder gestohlen worden ist? KÜS-Peters oder Zulassungsstelle Personalausweis, Fahrzeugbrief und die letzten Untersuchungsberichte (HU+AU)
... wenn der Fahrzeugbrief verloren oder gestohlen ist? Zulassungsstelle Personalausweis, Fahrzeugschein und eine Erklärung des Fahrzeughalters über den Verlust des Fahrzeugbriefs. Es erfolgt die Aufbietung vom Kraftfahrbundesamt im Verkehrsblatt, Dauer ca. 8 Wochen.
... wenn die Hauptuntersuchungsplakette auf dem Kennzeichen nicht mehr lesbar ist? KÜS-Peters Fahrzeugschein, den letzten Hauptuntersuchungsbericht, Fahrzeug
... wenn die Zulassungsplakette (Landeswappen) nicht mehr leserlich ist? KÜS-Peters oder Zulassungsstelle Fahrzeugschein, Kennzeichen
... wenn Sie ein im Ausland (EG) gekauftes Fahrzeug in Deutschland zulassen wollen, dass nicht älter als drei Jahre ist? KÜS-Peters oder Zulassungsstelle EWG-Übereinstimmungserklärung, Personalausweis, Versicherungsdoppelkarte, Nachweis über die Zollabfertigung, evtl. Vollmacht.
... wenn Sie ein im Ausland gekauftes Fahrzeug in Deutschland zulassen wollen? Zuerst TÜV (alte Bundesländer) Dekra (neue Bundesländer) danach Zulassungsstelle Ausländische Fahrzeugpapiere oder amtlich beglaubigte Kopie. Das Fahrzeug muss mit Kurzkennzeichen vorgefahren werden. Personalausweis, Versicherungsdoppelkarte, Nachweis über die Zollabfertigung, Nachweis der Abnahme nach §21 StVZO.

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